VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung?

heise online – Bundesregierung: VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung

Das hängt nach meiner Meinung sehr wohl von der Art der Überwachung ab. Der ausgeliehene Vergleich mit der Telekommunikationsüberwachung stimmt nur dann, wenn beide Wohnungs-extern bei der Vermittlungsstelle stattfinden. Wenn allerdings Wanzen zur akustischen Überwachung genutzt werden, dann ist sehr wohl die Wohnung verletzt.

Ob diese Wanze nun in klassischer KGB-Architektur ein zusätzlicher Eichenschrank im Wohnzimmer ist, oder nur ein Stückchen Software in Form eines Trojaners auf meinem Skype-PC ist da unerheblich. Der Zweck ist der gleiche, die Wohnung ist die gleiche und das anbringen eines fremden Dingens ist eine Verletzung der Wohnung, basta!