Archiv für die Kategorie „Recht“
Volkssport Verfassungsbeschwerde
Könnte nun so mancher denken: Die Deutschen sind ja so streitsüchtig, da wird jeder Nachbar von der Kadi gezerrt und die richtig zänkischen – sogenannte rothaarige im Geiste – gehen auch mal gerne vor das Bundesverfassungsgericht.
Aber weit gefehlt: Nicht der Bürger wird streitbarer, die Politik wird unverschämter und fehlerhafter. Und manchmal – leider immer öfter – macht die Politik verfassungswiedrige Gesetze und Aktionen.
Endlich hat der verschlafene Bürger mal kapiert, das es sich lohnt seine Meinung zu sagen, auf sein Recht und seine Freiheiten zu pochen und ggf. auch mal einzuklagen. Hoffentlich gibt es wieder eine Sammelklage, meine Unterschrift ist sicher dabei. Von wegen Volkszählung. Die war ja schon 1987 nicht gewünscht und musste korrigiert werden. und nun werden die gleichen Fehler wiederholt? Lernresistente Politiker sind schon was feines.
Schön so!
Deutschland wieder mal Vorbild
Auf diesen Exportschlager hätte man eigentlich gerne verzichten können:
Deutschland hat einen neuen Exportschlager: Massenklagen gegen Downloader.
Insgesamt 50.000 Downloader sollen in den USA abgemahnt werden. Ein Millionengeschäft für die Anwälte und die vermeintlich geschädigten Rechteinhaber.
Deutsches Recht auf US-Boden?
Irgendwie driften gerade Realität, Recht und Rationalität auseinander.
Deutsche Gerichte sind auch für internationale Veröffentlichungen im Internet verantwortlich.
Wenn also im Schluß jedes Recht weltweit für jeden gilt, haben wir einen exponentiellen Aufwand es jedem Recht zu machen. Eigentlich kann man es dann auch gleich sein lassen.
Es wird Zeit für eine Harmonisierung auf UN Ebene, damit das eine oder andere Landgericht nördlicher Lage mal gebremst wird.
Große Datei bringt gewerbliches Ausmaß
Das konnte ja nicht lange gut gehen, wenn die Regierung so schwammig formulierte Gesetze hervorbringt:
§ 101 Absatz 9 des Urheberrechtsgesetzes erklärt die Verwendung von Verkehrsdaten zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß für zulässig und schränkt zu diesem Zweck auch den grundgesetzlichen Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) ein.
Was also ist ein gewerbliches Ausmaß? Das Oberlandesgericht Karlsruhe denkt sich dazu dieses:
wenn eine besonders umfangreiche Datei, etwa ein vollständiger Kinofilm, [e]in Musikalbum oder ein Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet einer unbestimmten Vielzahl von Dritten zugänglich gemacht wird.
Dieser Ansatz ist nicht nur technisch Blödsinn. Man darf auf eine Berufung hoffen und letztlich auf ein korrigiertes Gesetz.
Schlaflos in Karlsruhe
Das ist schon ein spannender Tag, wenn man alle paar Sekunden die Redebeiträge aus Karlsruhe verfolgt. Der Rückblick auf den Tag wurde entsprechend eine lange Presseerklärung. Die Klage von 34451 Personen – da bin ich einer davon – ist mal ein wichtiger Schritt gewesen. Denn die Vorratsdatenspeicherung geht einen Schritt zu weit und muß rechtlich und politisch bekämpft werden. Also klagt man mal eben gleich von dem Bundesverfassungsgericht und tritt der frisch gegründeten Piratenpartei bei.
Was ein Jahresrückblick und man kann sagen man war dabei.
Datenschutz-Zweierlei der EU
So ganz kann man die Richtung nicht erkennen. In dieser Woche hat die EU u.a. zwei Dinge zum Thema Datenschutz losgelassen:
- EU will USA nahezu unbegrenzten Zugriff auf Bankdaten gewähren
- EU-Datenschützer begrüßt neue Regeln für Cookies
Einmal wird alles an Daten via Freibrief verschenkt, das andere mal wird über einen harmlosen Cookie diskutiert, den auch heute schon jeder für sich sperren kann. Ich selbst kann aber leider meine Bankdaten nicht schützen und bleibe da der Willkür ausgeliefert.
EU-Rat will Bezahlsysteme überwachen
Das ganz gefährliche Bargeld gehört ja eigentlich schon lange abgeschafft. Und als Vorstufe davon wird jetzt erst mal vom EU-Rat will im Kampf gegen Kinderpornos die Online-Bezahlsysteme überwacht. Der vorgeschobene Grund aber die armen Kinder ist da gerne Mittel zum Zweck, so mancher Politiker macht sich da wissentlich zum Mitschänder, wenn er diese Ziele seinen eigenen Interessen als Deckung gibt.
Dabei kann mal weder an den Geldflüssen zukünftig etwas erkennen, noch fehlen bislang Wege in der Ermittlung. In dem Moment wo so ein Zielkonto bekannt wird, geht doch auch heute schon gleich eine Suche nach den Einzahlern los. Was soll da also ein verdachtsunabhängiges Dauerermitteln mehr bringen?
Vollkommen lachhaft wird dann der Versuch Geschenkkartern zu kriminalisieren. Jeder Büchergutschein zum Geburtstag wird also als Terrorakt gesehen. Schöne neue Welt.
Ich schenke nix mehr und erst recht niemanden in der EU mein Vertrauen.
Was ist denn Präventivgewahrsam
Irgendwie schon befremdlich. Da werden zwei Personen einfach mal inhaftiert, festgesetzt, der Freiheit entzogen, damit sie nichts anstellen würden können werden – dieser mehrfach missglückte Konkunktiv ist übrigens Absicht und nicht mehr verünglückt, als die Rechtsauffassung hinter dieser Maßnahme – und das alles ohne jeglichen Verdacht auf eine Straftat.
In jedem ordentlichen Krimi hätte man die beiden überwacht, beobachtet und verwanzt, aber nicht einfach nur eingesperrt. Das klingt ja eher nach einem Hausarrest nach Gutsherrenart. Kenne ich sonst nur aus dem Asiatischen Raum.
Markenrechte am Bankraub
Exakt für diesen Einsatzzweck ist das Marken und Patentrecht sicherlich gedacht gewesen. Nachkommen von Bankräubern klagen sich Namensrechte am kriminellen Vorfahren ein. Am besten auch noch das Geschäftsmodell Bankraub patentieren lassen und jeden Räuber oder auch Investmentbanker daraufhin verknacken.
Und für so einen rechtlichen Schwachsinn finden sich auch noch Anwälte. Unglaublich. Das ganze System gehört reformiert und angepasst an die Unvernunft der Industrie.
Klarmachen zum Ändern!





