Umtauschrecht für Wahlergebnisse

Eigentlich eine logische Konsequenz. Erst versprechen die Politiker einem das blaue vom Himmel, sei es Vollbeschäftigung oder Steuersenkung, und dann kommen schon am Montag nach der Wahl die Rückzieher. Da wird an den Worten solange rumgefeilt, bis das Versprechen zum Serviervorschlag verkommen ist.

Verbraucher dürfen Verträge, die sie an der Haustür geschlossen haben, ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dasselbe gilt für Geschäfte, die sie abschließen, nachdem sie in einem öffentlich zugänglichen Bereich überraschend in ein Verkaufsgespräch verwickelt wurden. Hierunter kann sogar die zentrale Halle einer Einkaufspassage fallen, entschied das Landgericht Dresden in einem Urteil.

Wenn ich das so lese, fällt darunter auch der Vertragsabschluß mit meinem politischen Meinungsanbieter für die nächsten vier Jahre. Also darf ich in den nächsten zwei Wochen nach der Wahl ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Prima!

Aber ich habe es ja noch besser, mein Meinungsanbieter bin ich selbst, Piraten halten as sie versprechen! Arrrr!

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