Thumbnails voll krass gefährlich illegal

OLG Thüringen: Google-Thumbnails verletzen Urheberrecht – Golem.de

Immer wieder spaßig, wenn sich Gerichte mit Dingen auseinandersetzen, von denen sie nicht zu viel Ahnung haben. Was soll bitte an Thumbnails so furchtbar sein? Das hatte das OLG auch in abgemilderter Form noch nicht richtig begriffen.

… nämlich das Umgestalten der Originalbilder und das Anzeigen von Verkleinerungen bzw. Komprimierungen des aufgefundenen Bildes …

Was ist bitte Verkleinern? Wenn ich im Museum zwei Schritte zurücktrete, dann wird das Bild an der Wand kleiner. Begehe ich damit eine illegale Umgestaltung des Originals? Da sollte man doch den BGH nochmal drüberschauen lassen. Aber eigentlich schade um die ganze Zeit der Gerichte. Die sollen mal was sinnvolles verfolgen. Wie wäre es mit den wirklichen Problemen? Den Verfehlungen mancher Top-Manager? Aber für sowas ist ja dann kaum noch Zeit.

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