FON und Vorratsdatenspeicherung

Das macht ja auch nicht gerade Mut seinen Fonera-Router weiter zu betreiben:

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Demnach handelt es sich bei dem Bereitstellen des Internetzugangs um eine, im Sinne des TKG, geschäftsmäßige (da nachhaltige) Tätigkeit. Folglich sind die FON-Mitglieder auch zur Speicherung der (nach TKG erforderlichen) Verbindungsdaten verpflichtet.

Wenn das stimmt und dann noch die ganze Speicherung der eigenen IP-Nummer bei allen möglichen Zugriffen des Nachbarn greift, wird das Ding aber dicht gemacht. Ich erwarte dazu mal eine Antwort von Fonera selbst.

1 Kommentar zu „FON und Vorratsdatenspeicherung“

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