Nur versandte Daten genießen Grundgesetzschutz

Regierung: Nur versandte Daten genießen Grundgesetzschutz – Golem.de

Aha, so wird das Kleingedruckte also ausgelegt. Demnach darf ich einen fremden Brief solange öffnen, solange er nicht bewegt wird. Das Durchwühlen des lokalen Briefkastens ist also OK, nur den Postlaster darf ich nicht filzen – außer er steht an der roten Ampel. Das wäre so in etwa die parallele Welt zur TK-Überwachung.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>