Verschlüsselung von E-Mails begründet keinen dringenden Tatverdacht

heise online – BGH: Verschlüsselung von E-Mails begründet keinen dringenden Tatverdacht

Mit welchen Argumenten da manchmal probiert wird eine schlechte Ermittlung auf Biegen und Brechen weiterzuführen ist unglaublich. Anscheinend ist man auf einsamen und verlorenem Posten, wenn man erst mal in die Fänge des Anfangsverdachts gerät. Danach wird seitens des Staates nur noch gegen einen ermittelt, anstatt eine echte Aufklärung zu betreiben.

Wenn schon Verschlüsselung einen Tatverdacht begründen soll, sind dann alle Onlinebanking Kunden Wirtschaftskriminelle? Ist jeder verschlüsselte Liebesbrief eine Terrordrohung? Ist die schlechte Handschrift des Hausarztes schon eine Verschwörung mit der Apotheke?

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